Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat erlassen, dass ab Montag, den 27. April 2020 eine Maskenpflicht in allen Bussen, StadtBahnen und Zügen in NRW gilt. Eingeschlossen sind auch die bedarfsgesteuerten bzw. On-Demand Verkehre (AST, ALF, Rufbus, Taxibus). Dies gilt für alle Verkehrsunternehmen im Netz TeutoOWL.
ACHTUNG!
Die Bundesregierung hat am Dienstag, 19.01.2021 eine Verschärfung der Maskenpflicht beschlossen. Diese wird durch die Corona-Schutzverordnung des Landes NRW angeordnet. Noch liegt diese Schutzverordnung nicht vor. Sobald diese bekannt ist, erhalten Sie hier aktualisierte Informationen zur Maskenpflicht.
Wir haben Ihnen Informationen zum Thema Maskenpflicht zusammengestellt:
- Welche Masken gibt es und welche kann ich in Bus & Bahn tragen?
- Wie nutze ich meine Maske richtig (Auf- und Ablegen, Reinigung)?
- Wie verhalte ich mich in Bus und Bahn, um mich und andere zu schützen?
- Wie kann ich mir eine Maske selbst nähen?
Die Verkehrsunternehmen bitten Sie, der Maskenpflicht nachzukommen – nur gemeinsam kann die Maskenpflicht als eine weitere Maßnahme zum Schutz gegen das Coronavirus umgesetzt werden. #gemeinsamdadurch
Hinweis: Sie finden die Quellenangaben zu den hier veröffentlichten Informationen jeweils unter dem Artikel.
