Schritt 1: Erstattungsantrag
Als Erstes müssen Sie einen Erstattungsantrag stellen. Dies können Sie digital über ein Online-Portal erledigen oder Sie laden sich den Erstattungsantrag herunter und senden diesen per Post.
Der öffentliche Nahverkehr in Nordrhein-Westfalen bringt täglich Millionen Fahrgäste sicher von A nach B. Falls es hierbei zu Verspätungen und Ausfällen von Bussen, Stadtbahnen und Nahverkehrszügen kommt, haben Sie als Fahrgast die Möglichkeit, einfach die Mobilitätsgarantie NRW nutzen. So kommen Sie in NRW garantiert ans Ziel.
Und: Neben der Mobilitätsgarantie NRW können Sie als Fahrgast weitere Entschädigungen bei Zugausfällen und -verspätungen sowie verpassten Anschlüssen erhalten. Weitere Infos dazu finden Sie hier.
Die Mobilitätsgarantie ist eine freiwillige Serviceleistung der Verkehrsunternehmen. Wenn sich Busse, Stadtbahnen und Nahverkehrszüge um 20 Minuten oder mehr an der Abfahrtshaltestelle verspäten oder ganz ausfallen, können Fahrgäste alternative Verkehrsmittel nutzen, um ihr Ziel zu erreichen. Die Kosten dafür werden von den Verkehrsunternehmen erstattet.
Die Mobilitätsgarantie gilt für alle Verbundtarife in NRW sowie den NRW-Tarif, dazu gehört auch der WestfalenTarif.
Sie können die Mobilitätsgarantie in Anspruch nehmen, wenn:
Dazu müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Wann greift die Mobilitätsgarantie NRW nicht?
In folgenden Fällen können Sie die Mobilitätsgarantie NRW nicht in Anspruch nehmen:
Bei einer Verspätung (ab 20 Minuten) oder einem Ausfall können Fahrgäste in NRW ein anderes Verkehrsmittel nutzen. Dabei gehen Sie als Fahrgast in Vorleistung und bekommen den Betrag komplett oder anteilig erstattet.
Diese Verkehrsmittel können Sie als Alternative nutzen:
So werden die Kosten erstattet:
Fernverkehrszug:
Taxi, Fahrdienst, Sharing-Angebot:
Wenn Sie die Mobilitätsgarantie NRW in Anspruch nehmen möchten, treten Sie zunächst in Vorleistung. In unserer Schritt-für-Schritt-Anleitung erklären wir Ihnen, wie Sie die Kosten zurückerhalten:
Schritt 1: Erstattungsantrag
Als Erstes müssen Sie einen Erstattungsantrag stellen. Dies können Sie digital über ein Online-Portal erledigen oder Sie laden sich den Erstattungsantrag herunter und senden diesen per Post.
Schritt 2: Unterlagen
Für den Erstattungsantrag benötigen Sie folgende Unterlagen:
Bitte beachten Sie: Wenn Sie das Online-Portal nutzen, benötigen Sie die Belege (Quittung, Ticket) in digitaler Form, um diese im Portal hochzuladen. Beim Formular, das Sie per Post verschicken, können Sie die Belege auf den Antrag aufkleben. Nutzen Sie hierfür das vorgesehene Feld.
Schritt 3: Versand
Online-Versand: Beim Online-Portal unterstützt Sie ein digitaler Assistent beim Ausfüllen. Ihr Antrag wird automatisch an das zuständige Verkehrsunternehmen weitergeleitet.
Versand per Post: Den Erstattungsantrag per Post senden Sie direkt an das Verkehrsunternehmen, bei dem die Verspätung oder der Ausfall aufgetreten ist.
Schritt 4: Prüfung und Kostenerstattung
Das zuständige Verkehrsunternehmen prüft Ihren Erstattungsantrag. Sie erhalten direkt vom Verkehrsunternehmen eine Rückmeldung.
Wichtig: Den Erstattungsantrag müssen Sie innerhalb von 14 Tagen einreichen. Beim Erstattungsantrag zum Versand per Post müssen Sie der Weitergabe Ihrer Daten durch Ihre Unterschrift zustimmen, damit der Antrag an das Verkehrsunternehmen weitergeleitet werden darf.
Die Mobilitätsgarantie gilt für die Tickets des WestfalenTarifs, der anderen NRW-Verkehrsverbünde (AVV, VRS, VRR) sowie für die Tickets des NRW-Tarifs.
Ja. Sie gilt auch für auf dem Ticket unentgeltlich mitreisende Personen.
Basis für die Mobilitätsgarantie NRW ist immer der jeweils geltende Fahrplan. Bei Baustellen gilt ein Ersatzfahrplan. Wenn in diesen Ersatzfahrplänen vermerkt ist, dass bestimmte Linien später abfahren oder ausfallen, dann kann die Mobilitätsgarantie NRW nicht genutzt werden.
Die Mobilitätsgarantie NRW greift wieder, wenn es zu Verspätungen ab 20 Minuten oder Ausfällen kommt, die nicht im Ersatzfahrplan angegeben sind.
Nein. Wird durch eine verspätete Abfahrt oder durch eine während der Fahrt auftretende Verspätung ein Anschluss verpasst, so greift die Mobilitätsgarantie NRW nicht.
Die Mobilitätsgarantie NRW kann nur bei Ausfällen und Abfahrtsverspätungen ab 20 Minuten in Anspruch genommen werden. Nicht aber, wenn das betreffende Verkehrsmittel wegen Überfüllung keine weiteren Fahrgäste mehr mitnehmen kann.
Die Mobilitätsgarantie NRW gilt auch für eine eingetragene Fahrtberechtigung von Schwerbehinderten. Es gelten dieselben Bedingungen wie für reguläre Tickets. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Beförderungsbedingungen für den Nahverkehr NRW.
Ja, die Mobilitätsgarantie NRW gilt auch für Fahrten mit eezy. Bei der Erstattung wird der Betrag eines regulären EinzelTickets abgezogen. Wenn Sie sich bereits für die Fahrt eingecheckt haben, checken Sie sich schnellstmöglich wieder aus.
Sollten bereits Kosten entstanden sein, legen Sie den Buchungsbeleg zum Erstattungsantrag bei. Hier erfolgt dann eine Verrechnung.
Der Erstattungsantrag muss bei dem Verkehrsunternehmen eingereicht werden, bei dem die Verspätung oder der Ausfall aufgetreten ist. Eine Übersicht der Verkehrsunternehmen in TeutoOWL finden Sie hier.
Sie können den Erstattungsantrag auch an uns (OWL Verkehr GmbH, Willy-Brandt-Platz 2, 33602 Bielefeld) schicken. Der Antrag wird dann an das betreffende Verkehrsunternehmen weitergeleitet. Wichtig ist, dass Sie im Antrag der Weitergabe Ihrer Daten durch Ihre Unterschrift zustimmen. Ansonsten kann dieser nicht weitergeleitet werden.
Bei elektronischen Tickets unterscheidet man zwischen Online- und Handy-Tickets. Online-Tickets können ausgedruckt und dem Erstattungsantrag beigelegt werden.
Für Handy-Tickets gilt: Über den persönlichen Ticket-Account bzw. das persönliche Kundenportal können Quittungen ausgestellt und ausgedruckt werden. Diese Quittungen werden dem Erstattungsantrag beigelegt. Kunden, die ein Handyticket ohne eine Registrierung genutzt haben, können einen Nachweis der genutzten Zahlart (z. B. die Übersicht des PayPal-Kontos) beilegen. Für den digitalen Erstattungsantrag werden Scans, Screenshots oder Fotos der genutzten Tickets benötigt.
Über den Kunden-Account beim jeweiligen Sharing-Anbieter können Sie den Buchungsbeleg in der Regel ausdrucken und als Nachweis dem Erstattungsantrag beilegen. Für den digitalen Erstattungsantrag wird ein Scan, Screenshot oder Foto des Belegs benötigt.
Die Erstattung von Taxikosten bei mehreren Mitfahrern ist abhängig vom genutzten Ticket.
Sind die Personen mit eigenen, unterschiedlichen Tickets unterwegs, so muss jede Person einen eigenen Erstattungsantrag stellen und eine Quittung über die anteiligen Taxikosten einreichen. Auf der Taxiquittung müssen der Name, das Datum, die Uhrzeit und die Wegeangabe vermerkt sein.
Personen, die mit einem Ticket zusammen reisen, können dagegen einen gemeinsamen Antrag mit einer gemeinsamen Taxiquittung einreichen. Die Namen der Mitreisenden sind auf dem Erstattungsformular im Feld „Bemerkungen“ anzugeben.
Die Erstattung von Kosten für einen taxiähnlichen Fahrdienstleister erfolgt genauso wie die Erstattung von Taxikosten. Sie müssen eine Originalquittung über die entstandenen Kosten mit dem Erstattungsantrag einreichen. Auf dieser Quittung müssen Name, das Datum, die Uhrzeit sowie Start und Ziel der Fahrt vermerkt sein.
Bei mehreren Mitfahrern ist die Erstattung abhängig vom genutzten Ticket: Personen, die mit einem Ticket zusammen reisen, können einen gemeinsamen Antrag mit einem gemeinsamen Kostenbeleg einreichen. Die Namen der Mitreisenden sind auf dem Erstattungsformular im Feld "Bemerkungen" anzugeben. Personen, die mit unterschiedlichen Tickets unterwegs sind, müssen einen eigenen Erstattungsantrag stellen. Sie brauchen eine Kopie der Quittung mit einem Vermerk über die anteiligen Kosten.
Nein. Kosten für eine private Pkw-Nutzung werden im Rahmen der Mobilitätsgarantie NRW nicht erstattet.
Ja. Sie können auch ein Nahverkehrsmittel außerhalb des ursprünglich geplanten Geltungsbereichs Ihres Zeittickets wählen. Kosten für neu zu lösende Tickets oder für Zusatztickets werden erstattet. Wie Fernverkehrstickets müssen auch die genutzten Nahverkehrstickets im Original dem Erstattungsantrag beigelegt werden. Für den digitalen Erstattungsantrag werden Scans, Screenshots oder Fotos benötigt.
Ja. Die Mobilitätsgarantie gilt nicht für: Firma Brüggemeier Reisebüros und Omnibusse GmbH & Co. KG, Firma Weserbergland-Express, Dipl.-Ing. W. Ladleif, Firma Pollmann Reisen GmbH, Firma Auto Risse Reiseunternehmen GmbH & Co. KG, Dortmund Airport Shuttle/Airport Express, alle Busse im Stadtgebiet Osnabrück.
Die Mobilitätsgarantie NRW fällt nicht unter EU-Recht; die daran beteiligten Verkehrsunternehmen geben sie freiwillig. Eine Erstattung bei Unregelmäßigkeiten bedingt durch Stürme und Unwetter ist deshalb ausgenommen. Maßgeblich hierfür ist eine offizielle Warnung des Deutschen Wetterdienstes.
Die Mobilitätsgarantie NRW fällt nicht unter EU-Recht; die daran beteiligten Verkehrsunternehmen geben sie freiwillig. Die Erstattung trägt immer das Verkehrsunternehmen, das die verspätete oder ausgefallene Bus- oder Zuglinie betreibt. Damit die Erstattungsanträge überprüfbar bleiben, greift die Mobilitätsgarantie nur an der Starthaltestelle.
Ihre Frage zur Mobilitätsgarantie ist nicht dabei? Schreiben Sie uns unter info[at]owlverkehr.de.
Seit 2009 gelten grundlegend einheitliche Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr in Deutschland und Europa. Sie greifen ausschließlich bei Störungen und räumen Reisenden gleiche Rechte bei allen Eisenbahnunternehmen ein.
Nähere Informationen zu den Fahrgastrechten finden Sie unter www.fahrgastrechte.info.